13.05.2020 Übersicht, Massnahmen, Verhaltensregeln…. Das BAG informiert

17.04.2020 INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VOM BUNDESRAT ANGEKÜNDIGTEN LOCKUP

Liebe Leserin, lieber Leser

Als Erstes danken wir Dir ganz herzlich für Deine Bereitschaft, Deine Termine den neuen Gegebenheiten anzupassen und, dass Du uns die Treue hältst. Das ist nicht selbstverständlich und wir schätzen das sehr. 
Der Lockdown hat Dich, unsere Referenten und uns unvorbereitet getroffen und uns einiges abverlangt. Wir haben die Herausforderung angenommen und das Beste daraus gemacht. Gestern hat der Bundesrat seine Absichten für den schrittweisen Lockup bekanntgegeben. Unsere internen und externen Therapeuten können ab dem 27. April 2020 gemäss den untenstehenden Beschränkungen ihre Tätigkeiten wieder aufnehmen. Insbesondere sind das Einzelsitzungen. Siehe Absatz 2 des untenstehenden Textes.

“Erste Etappe am 27. April 2020
In der ersten Etappe lockert der Bundesrat ab dem 27. April die Massnahmen bei Einrichtungen, die nur eine geringe Anzahl direkter Kontakte aufweisen, Schutzkonzepte einfach umsetzen können und keine bedeutenden Personenströme verursachen. Die Massnahmen im stationären medizinischen Bereich werden gelockert, Spitäler dürfen wieder alle Eingriffe vornehmen. Ebenso können ambulante medizinische Praxen ihren normalen Betrieb wiederaufnehmen und wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen. Dazu gehören unter anderem Praxen für Zahnmedizin, Physiotherapie und medizinische Massage. Damit sollen auch negative Folgen verhindert werden, die durch einen Verzicht auf Behandlungen und Untersuchungen entstehen könnten.

Betriebe mit personenbezogenen Dienstleistungen mit Körperkontakt können ebenfalls wieder öffnen, zum Beispiel Coiffeurgeschäfte, Massagepraxen, Tattoo-Studios und Kosmetiksalons. Geöffnet werden auch Bau- und Gartenfachmärkte sowie Gärtnereien und Blumenläden. Zudem können auch unbediente öffentliche Einrichtungen wie Waschanlagen wieder öffnen. Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.

Ab dem 27. April werden zudem die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden aufgehoben. Wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden, dürfen sie verkauft werden.” 

Was heisst das für uns? Wir kontaktieren unsere Therapeuten und sprechen mit ihnen das weitere Vorgehen ab. Die Ergebnisse werden wir auf unserer Homepage laufend kommunizieren. Allenfalls können wir im Rahmen der 5-Personen- und 2 Meter-Abstands-Regel weitere Aktivitäten planen. Dies bedarf jedoch noch einiger Abklärungen.
Wir freuen uns auf Dich und wünschen Dir einen guten Start in den Lockup!

Dein Die Quelle Team

 


17.03.2020 INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DEM VOM BUNDESRAT VERHÄNGTEN NOTRECHT

 

Am 16. März 2020 hat der Bundesrat das Notrecht verhängt. Das bedeutet, dass wir voraussichtlich bis 19. April 2020 keine Veranstaltungen durchführen dürfen. Wir versuchen – wo möglich – diese Anlässe mittels eines «Online-Streamingdienstes» durchzuführen.

Wir werden Dir dies kurzfristig via Newsletter oder persönlicher Mail mitteilen.

Sämtliche abgesagten Veranstaltungen werden nachgeholt. Die neuen Daten teilen wir Dir, sobald sie feststehen, mit.

Weitere Informationen folgen je nach Lageentwicklung.

Wir bedanken uns bei Dir für Deine Treue, trag Sorge zu Dir und bleib gesund!

Herzlichst,

Euer Quelle-Team

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